Förderkonzept und Richtlinien

der Christophorus Stiftung und der Peter & Monika Heusch Stiftung

Die Stiftungen Christophorus Stiftung sowie die Peter & Monika Heusch Stiftung folgen im Einsatz ihrer Mittel den Maßgaben der jeweiligen Satzung.

Projektförderung:

Laufende Förderung der satzungsmäßigen Aufgaben erfolgt zum Beispiel durch

  • die Bereitstellung von Liegenschaften für die Arbeit der Christophorus-Gemeinschaft e.V.
  • die Unterhaltung eines Pferdes zu therapeutischen Zwecken
  • die Finanzierung gesundheitserhaltender Angebote für Beschäftigte und Betreute der Christophorus-Gemeinschaft e.V.
  • Mitfinanzierung inklusiver Kulturangebote.

 

Zu fördernde Projekte werden in der Regel von Verantwortlichen der Einrichtungen der CG entwickelt und mit dem Stiftungsvorstand abgestimmt. Eine Förderung sollte bis 30. Juni eines Jahres für das folgende Wirtschaftsjahr beantragt werden.

Über die Förderung entscheidet der Stiftungsvorstand im Rahmen der zu Verfügung stehenden Mittel.

Einzelförderung:

Die Förderung einzelner Personen und ihrer Bedarfe, wie zum Beispiel therapeutische oder Entwicklung und Teilhabe fördernde Maßnahmen, erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinien und sollte bis zum 31. Oktober eines Jahres für das darauf folgende Wirtschaftsjahr beantragt werden.

Über die Förderung entscheidet der Stiftungsvorstand im Rahmen der zu Verfügung stehenden Mittel.

 

Bezuschussungs- und Förderrichtlinien

für Tiergestützte Therapie mit dem Stiftungseigenen Pferd

für Therapie- und Freizeitmassnahmen

für Projekte mit inklusivem Kulturangebotscharakter

 

Anträge

Förderantrag Christophorus Stiftung

Förderantrag Peter & Monika Heusch Stiftung